Kreuz Grundschule Dortmund

Elternarbeit

Viele Eltern fühlen sich unserer Schule verbunden, und wir begrüßen ihre Mitarbeit und ihre Unterstützung im Schulleben. Durch die Mithilfe der Eltern sind wir zum Beispiel in der Lage, in Kleingruppen mit Schülern zu lesen, handlungs- und projektorientierte Aktionen durchzuführen oder Feste zu planen.

Nur ein Lehrerkollegium, das die Unterstützung und Ermutigung von Eltern, Schülern und Schulamtsdirektoren erhält, ist in der Lage, besondere Arbeit zu leisten.

Um diesen Enthusiasmus des Kollegiums aufrecht zu halten, benötigen wir deshalb die bestmöglichen Arbeitsbedingungen und eine erfreuliche Arbeitsatmosphäre.

Von den Eltern wird erwartet, dass......

sie ihr Kind regelmäßig und pünktlich zur Schule schicken und in Fällen der Abwesenheit rechtzeitig entschuldigen.

sie Sorge dafür tragen, dass die Kinder ausgestattet mit den notwendigen Lernmitteln zur Schule kommen.

sie die Kinder zur Erledigung der Hausaufgaben anhalten und dies kontrollieren.

sie die Lehrer umgehend über Probleme und Befürchtungen informieren, die die Leistungen oder das Verhalten der Kinder beeinträchtigen könnten.

sie die Regeln und Absprachen, die an der Schule gelten, unterstützen und mittragen.

sie an den Elternabenden und Elternsprechtagen teilnehmen und sich über die Fortschritte und das Verhalten ihrer Kinder informieren.

sie ihr Kind zu Hilfsbereitschaft, Höflichkeit und Teambereitschaft anhalten und mit der Schule gemeinsam daran arbeiten, diese Fähigkeiten zu entwickeln und zu verbessern

 

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsorgan der Schule.

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Dort arbeiten die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und die Vertreter und Vertreterinnen der Lehrerinnen und Lehrer zusammen.

(Die Elternvertreter/innen wurden zuvor von der Schulpflegschaft, die Lehrerinnen und Lehrer von der Lehrerkonferenz gewählt.)

 

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Den Vorsitz hat immer die Schulleitung, allerdings nur in unentschiedenen Situationen mit Stimmrecht.

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Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule.

Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.

Die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz sind in §65 Schulgesetz geregelt.

Das Schulgesetz unterscheidet je nach Aufgabe der Schulkonferenz zwischen umfassenden Gestaltungsrechten, der Zustimmung zu Vorschlägen der Schulleitung oder des Schulträgers, der Verabschiedung von Grundsätzen, Vorschlägen oder Stellungnahmen.

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Elternvertreter Lehrervertreter

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